#wellenbrecher

An den Regeln für Sport ändert sich in Baden-Württemberg zum 11. Januar nichts: Es darf ein Haushalt mit höchstens einer haushaltsfremden Person zusammen Sport machen - das war im Unterschied zu normalen Treffen ohne sportliche Betätigung auch bisher so. Zwei Familien zusammen sind nicht erlaubt. Kinder unter 14 Jahren, die entweder zum Haushalt oder der "haushaltsfremden Person" gehören, werden nicht mitgezählt. 

Vorsicht in Bayern: Auch hier darf jetzt nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person zusammen sein, aber es gibt keine Ausnahme für Kinder, die älter als drei Jahre sind.

Das gilt auch für die Sportler, die für das Training auf der Anlage eine Ausnahmegenehmigung haben! 

15-Kilometer-Regel Baden-Württemberg hat diese Regelung für Gebiete, die über einer 7-Tages-Inzidenz von 200 liegen, nicht eingeführt. Aber es kann sein, dass Zufahrtsstraßen und Parkplätze gesperrt sind. Liegt in Bayern ein Kreis über 200, darf man für touristische Ausflüge nur noch 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernt Sport treiben. Achtung: Kreise mit einer Inzidenz über 200 sind aufgefordert auch die Einreise für tagestouristische Aktivitäten zu verbieten. Darunter fällt Langlauf. Also schaut sicherheitshalber vorher nach!

Bitte denkt daran: Wenn ihr Vereinskleidung tragt, repräsentiert ihr unseren Verein. 

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