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Skirennen

Veranstaltung

Jugendskifreizeit ULMER HÜTTE

Datum:

5 Tage: Samstag 18. Februar 2023 – Mittwoch 22. Februar 2023

Teilnehmer:

Jugendliche von 12 - 18 Jahren

  • nur für gute und ausdauernde Skifahrer und Snowboarder

  • Der Schwerpunkt der Freizeit ist das gemeinsame Ski- und Snowboardfahren in einem der größten Skigebiete der Welt, daher ist ausdauernde und sichere Beherrschung des Sportgeräts unabdingbar. Bei Fragen zum Fahrkönnen kontaktieren Sie bitte den Organisator.

Leistungen:

Halbpension, Übernachtung, Skibetreuung und Betreuung 24h, Busfahrt

Kosten:

Nur für Mitglieder: EUR 320,00 zzgl. Liftkosten

Jahresmitgliedschaft: EUR 19,00 (diese ist für Nichtmitglieder abzuschließen)

Wir danken der Sektion für den Übernachtungskosten-Zuschuss!

Voraussichtliche Liftkosten (für 7 Tage Skipass, Liftpreise unter Vorbehalt):

- Jahrgang 2007 – 2014 ca. EUR 185 

- Jahrgang 2003 – 2006 ca. EUR 185  (ab 20 Personen, normal EUR 266 )

- ab Jahrgang 2002           ca. EUR 308 

Anreise:

Samstag, 18. Februar 2023 um 6.00 Uhr

Abfahrt Parkplatz Wonnemar Neu-Ulm

Gemeinsame Anreise mit dem Bus.

Rückreise:

Freitag, 22. Februar 2023 nach dem Skifahren (Ankunft ca. 17 Uhr)

Organisation

Sebastian Frank, Handy 0172-4263006

Anmeldung:

bis spätestens 11.12.2022 Anmeldung nur Online unter

https://www.dav-ulm.de/kinder-und-jugendskifreizeiten.html

Begrenzte Teilnehmerzahl.

Storno:

Bei einer Absage ab 3 Monaten vor Beginn der Veranstaltung

werden 25% der Teilnahmegebühr fällig.

Bei einer Absage ab 1 Monate vor Beginn der Veranstaltung werden 75% der Teilnahmegebühr fällig.

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Es wird eine Warteliste geführt.

Teilnehmer dürfen an der Skifreizeit / Skisportreise nur teilnehmen, soweit sie ohne Krankheitssymptome sind und die zum Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelungen erfüllen.

Sollten gesetzlichen Bestimmungen eine Durchführung der Skifreizeit / Skisportreise nicht in vollem Umfang ermöglichen, behalten wir uns eine kurzfristige Absage vor.

Dies gilt für Beschränkungen z.B. durch Corona, Energiekrise, u.s.w.

Teilnahmegebühren fallen dann nicht an, bzw. werden zurückerstattet.

Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Erfüllung der Skifreizeit / Skisportreise oder Ersatz, sollte diese nicht stattfinden.

Die Stornoregelungen bei Absage durch den Teilnehmer/-in bleiben beibehalten.

Wir behalten uns vor die Anreise kurzfristig per Privat-PKW zu organisieren.